Kurze Antwort
Die Zweigniederlassung (şube) ist eine Struktur, die im Namen der Muttergesellschaft geschäftlich tätig werden und Erträge erzielen kann; sie wird in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eingetragen. Das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) darf in der Türkei dagegen keine unmittelbaren gewerblichen Erträge erwirtschaften; es wird in der Regel zum Zweck der Marktbeobachtung, der Repräsentanz und der Koordination errichtet und ist nach dem türkischen Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen genehmigungspflichtig. Welche der beiden Formen zu Ihren Zielen passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.
Die Zweigniederlassung (şube) ist eine Struktur, die im Namen der Muttergesellschaft geschäftlich tätig werden und Erträge erzielen kann; sie wird in das türkische Handelsregister (ticaret sicili) eingetragen. Das Verbindungsbüro (irtibat bürosu) darf in der Türkei dagegen keine unmittelbaren gewerblichen Erträge erwirtschaften; es wird in der Regel zum Zweck der Marktbeobachtung, der Repräsentanz und der Koordination errichtet und ist nach dem türkischen Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen genehmigungspflichtig. Welche der beiden Formen zu Ihren Zielen passt, bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen.
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