Kurze Antwort
Die außerordentliche Generalversammlung (olağanüstü genel kurul) tritt zusammen, wenn dringende oder außerhalb des Turnus liegende Beschlüsse nötig werden — etwa eine Änderung der Satzung (ana sözleşme), eine Kapitalerhöhung oder ein Wechsel in der Unternehmensleitung. Einberufung, Tagesordnung und die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit (nisap) sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) mit derselben Sorgfalt zu erfüllen wie bei der ordentlichen Generalversammlung. Um die Wirksamkeit des Verfahrens zu sichern, steuern wir sämtliche Verfahrensschritte.
Die außerordentliche Generalversammlung (olağanüstü genel kurul) tritt zusammen, wenn dringende oder außerhalb des Turnus liegende Beschlüsse nötig werden — etwa eine Änderung der Satzung (ana sözleşme), eine Kapitalerhöhung oder ein Wechsel in der Unternehmensleitung. Einberufung, Tagesordnung und die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit (nisap) sind nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK) mit derselben Sorgfalt zu erfüllen wie bei der ordentlichen Generalversammlung. Um die Wirksamkeit des Verfahrens zu sichern, steuern wir sämtliche Verfahrensschritte.
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