Wird Ihr Genehmigungsantrag abgelehnt, stehen Rechtsbehelfe offen, und sie führen häufig zum Erfolg. Die erste Möglichkeit ist der Verwaltungswiderspruch bei der Behörde, die entschieden hat, verbunden mit dem Antrag, die Ablehnung aufzuheben. Bleibt er ohne Ergebnis, wird gegen den Ablehnungsbescheid die Anfechtungsklage (iptal davası) vor dem türkischen Verwaltungsgericht erhoben.
Nach dem türkischen Verwaltungsprozessgesetz (İdari Yargılama Usulü Kanunu, İYUK, Nr. 2577) sind die Fristen für Widerspruch und Klage kurz — im Regelfall sechzig Tage ab Zustellung; es handelt sich um Ausschlussfristen, die nicht versäumt werden dürfen. In der Praxis geht ein erheblicher Teil der Ablehnungen auf behebbare Lücken in der Akte zurück: ein fehlendes Dokument, eine Messung, ein Konformitätsbericht. In diesen Fällen kann es der schnellste Weg sein, die Lücke zu schließen und erneut zu beantragen. Wir werten die Begründung der Ablehnung aus und legen gemeinsam mit Ihnen fest, ob Widerspruch, Klage oder ein neuer Antrag am schnellsten zum Ziel führt.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.