FAQ · Steuerprüfung und Einigungsverfahren

Berührt die Teilnahme am Einigungsverfahren unser Klagerecht?

Die Teilnahme am Gespräch berührt es nicht; endgültig ist im türkischen Einigungsverfahren (uzlaşma) die Unterzeichnung der NIEDERSCHRIFT über die Einigung — sie ist es, die den Klageweg vo…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Steuerprüfung und Einigungsverfahren
Kurze Antwort

Die Teilnahme am Gespräch berührt es nicht; endgültig ist die Unterzeichnung der NIEDERSCHRIFT über die Einigung, und sie schließt den Klageweg vor den türkischen Steuergerichten. Für Posten ohne Einigung läuft die Klagefrist von der Niederschrift an neu.

Die Teilnahme am Gespräch berührt es nicht; endgültig ist im türkischen Einigungsverfahren (uzlaşma) die Unterzeichnung der NIEDERSCHRIFT über die Einigung — sie ist es, die den Klageweg vor den türkischen Steuergerichten schließt. Für Posten, über die keine Einigung erzielt wird, läuft die Klagefrist von der Niederschrift an neu.

Auch die Fristenverwaltung zählt: Kommt keine Einigung zustande, bleibt Ihr Klagerecht erhalten — und ist die Frist zur Klageerhebung bereits abgelaufen oder verbleiben weniger als fünfzehn Tage, so wird sie ab der Zustellung der Niederschrift über das Scheitern der Einigung auf fünfzehn Tage aufgefüllt. An den Tisch zu gehen ist also zugleich eine Kalenderentscheidung — und wir planen sie von Anfang an mit.

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