FAQ · Datenverträge und Lizenzierung

Unsere Auftragsverarbeitungsverträge (DPA) sind veraltet – wonach richtet sich die Priorität bei der Aktualisierung?

Die Priorität bestimmen das Volumen und die Sensibilität der Daten sowie die Art der Daten, zu denen das beauftragte Unternehmen Zugang hat; zu beginnen ist bei den datenverarbeitenden Stel…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Datenverträge und Lizenzierung
Kurze Antwort

Vorrang haben die Dienstleistungsunternehmen, die große Mengen und sensible Daten verarbeiten (Cloud, CRM, Lohnabrechnung). Auf Grundlage des Datenverzeichnisses stellen wir einen risikosortierten Erneuerungsplan auf.

Die Priorität bestimmen das Volumen und die Sensibilität der Daten sowie die Art der Daten, zu denen das beauftragte Unternehmen Zugang hat; zu beginnen ist bei den datenverarbeitenden Stellen mit dem höchsten Risiko. In der Praxis stehen damit die Anbieter an erster Stelle, die große Datenmengen oder besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten: Cloud-Infrastruktur, CRM, Lohnabrechnung und Personalwesen, Callcenter und Marketing-Analytik.

Bei der Aktualisierung ist den Anforderungen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) an einen schriftlichen Vertrag mit der datenverarbeitenden Stelle (veri işleyen) und an ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zu genügen; werden Daten mit der EU geteilt, treten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Regeln über die Übermittlung ins Ausland hinzu. Besonders zu prüfen sind die Kette der Unterauftragsverarbeitung (Sub-Processor), die Aufbewahrungsfristen, die Fristen für die Meldung von Verletzungen und die Auditrechte. Das richtige Vorgehen ist ein risikosortierter Erneuerungsplan auf Grundlage des Datenverzeichnisses; so fließen die begrenzten Ressourcen in die Verträge, auf die es am meisten ankommt.

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