An der Beschäftigungsquote scheitern Anträge auf eine Arbeitserlaubnis am häufigsten; sie ist deshalb vorab gemeinsam mit Ihrem Einstellungs- und Austrittskalender zu simulieren. Nach dem türkischen Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu) und den dazu ergangenen Durchführungsvorschriften ist im Betrieb grundsätzlich für jede zu beschäftigende ausländische Person eine bestimmte Zahl türkischer Staatsangehöriger zu beschäftigen (fünf türkische Arbeitskräfte je ausländischer Person; erreicht der Nettoumsatz des Betriebs im letzten Jahr 50.000.000 TL oder mehr, entfällt diese Voraussetzung für die ersten fünf ausländischen Personen — Stand Juli 2026); bei einzelnen Statusarten und Ausnahmen kann die Quote abweichend angewandt werden.
Geplant wird, indem der vorhandene Personalbestand, die geplanten Einstellungen und die absehbaren Austritte auf einer Zeitachse eingetragen werden und markiert wird, zu welchem Antragszeitpunkt die Quote erfüllt sein muss. So wird der Antrag einer ausländischen Person nicht deshalb abgelehnt, weil die Quote vorübergehend gesunken war. Wo es darauf ankommt, empfehlen wir auch die Reihenfolge der Einstellungen: zuerst die lokale Einstellung, die die Quote auffüllt, danach der Antrag für die ausländische Person. Das erspart die Kosten von Ablehnung und Neuantrag.
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