FAQ · Steuerprüfung und Einigungsverfahren

Was tun wir bei einer Beanstandung der Verrechnungspreise?

Entscheidend sind die Verteidigung der Vergleichsanalyse (Benchmarking) und der Dokumentation; Konzernverträge und Nachweise über tatsächlich erbrachte Leistungen geben den Ausschlag. Wo es…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Steuerprüfung und Einigungsverfahren
Kurze Antwort

Entscheidend sind die Verteidigung der Vergleichsanalyse und der Dokumentation; Konzernverträge und Nachweise über tatsächlich erbrachte Leistungen geben den Ausschlag. Wo es nötig wird, kommen das Doppelbesteuerungsabkommen und das Verständigungsverfahren (MAP) zum Einsatz.

Entscheidend sind die Verteidigung der Vergleichsanalyse (Benchmarking) und der Dokumentation; Konzernverträge und Nachweise über tatsächlich erbrachte Leistungen geben den Ausschlag. Wo es nötig wird, setzen wir das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen und das Verständigungsverfahren (MAP) in Gang.

Grundlage ist Art. 13 des türkischen Körperschaftsteuergesetzes (Kurumlar Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 5520); die Beanstandung stützt sich auf den Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung über Verrechnungspreise. Bei wiederkehrenden Geschäften nimmt eine Vorabverständigung über die Verrechnungspreise (APA) die Unsicherheit für die Zukunft heraus. Und wer die Dokumentationspflicht vollständig und rechtzeitig erfüllt, kann eine Ermäßigung der Buße wegen Steuerverkürzung um fünfzig Prozent erreichen.

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