Entscheidend sind die Verteidigung der Vergleichsanalyse (Benchmarking) und der Dokumentation; Konzernverträge und Nachweise über tatsächlich erbrachte Leistungen geben den Ausschlag. Wo es nötig wird, setzen wir das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen und das Verständigungsverfahren (MAP) in Gang.
Grundlage ist Art. 13 des türkischen Körperschaftsteuergesetzes (Kurumlar Vergisi Kanunu, Gesetz Nr. 5520); die Beanstandung stützt sich auf den Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung über Verrechnungspreise. Bei wiederkehrenden Geschäften nimmt eine Vorabverständigung über die Verrechnungspreise (APA) die Unsicherheit für die Zukunft heraus. Und wer die Dokumentationspflicht vollständig und rechtzeitig erfüllt, kann eine Ermäßigung der Buße wegen Steuerverkürzung um fünfzig Prozent erreichen.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.