Material, das zum Verteidigungsverhältnis gehört, ist geschützt; die Aussonderung vor Ort und die Aufnahme eines Widerspruchs in das Protokoll sind unerlässlich. Bei vermischten Beständen wird die Versiegelung mit späterer Aussonderung beantragt.
Die Grundlage ist konkret: Die auf die Verteidigung bezogene Korrespondenz zwischen der beschuldigten Person und ihrer Verteidigung ist geschützt; die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei darf zudem nur unter Aufsicht der türkischen Staatsanwaltschaft und in Anwesenheit einer von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Anwaltskammer benannten Vertretung stattfinden (Art. 58 des türkischen Anwaltsgesetzes, Avukatlık Kanunu, Nr. 1136). Wird geltend gemacht, dass Material zur Verteidigung gehört, wird die Versiegelung beantragt; die Aussonderung nimmt die zuständige Richterin oder der zuständige Richter vor.
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